Nahezu jedes Grundstück in Deutschland ist durch einen sog. Einheitswert nach den Wertverhältnissen des Jahres 1964 bewertet. Ändert sich etwas an den Gebäuden oder am Eigentümer erlässt das Finanzamt regelmäßig einen neuen Bescheid, den der gelangweilte Steuerbürger bestenfalls ablegt, ungünstigstenfalls vernichtet.
Wofür hat der Einheitswertbescheid Bedeutung?
Seit einigen Jahren ist er offiziell nur noch Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer, die nach dem derzeitigem Gesetzgebungsstand nur noch bis 2022 nach dem Einheitswert bemessen werden soll. Ab dann soll aus verfassungsrechtlichen Gründen ein neuer Sachwert ermittelt werden.
Lohnt es sich somit den Einheitswertbescheid zu prüfen und erforderlichenfalls Einspruch zu erheben?
In vielen Fällen ist die Grundsteuer niedrig und es lohnt sich auf den ersten Blick nur begrenzt in eine detaillierte Prüfung einzusteigen, zumal es nur wenige Experten gibt, die sich in der Rechtsmaterie aus dem Jahr 1964 noch auskennen. Bei näherem Hinsehen kann es sich aber lohnen, hier näher zu prüfen und einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Einheitswertbescheide sind häufig falsch, weil
Präjudizwirkung für die Bedarfsbewertung bzw. Grundbesitzbewertung
Weitere erhebliche Bedeutung haben die Einheitswerte für die im Erb- und Schenkungsfalle zur berechnenden Grundbesitzwerte. Zwar werden diese nach aktuellen Werten (und nicht nach Werten 1964) berechnet, allerdings greift das Finanzamt in der Praxis häufig auf die in der Einheitswertakte vorhandenen Daten zurück.
Weitere Auskünfte erteilt:
Franz X. Böhm
Steuerberater
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Eingestellt am: 15.01.2019